Das Parlament hat in Deutschland nicht nur die Aufgabe, Gesetze zu erlassen. Denn es ist gleichzeitig auch dafür verantwortlich, die Bundesregierung und ihre Arbeit zu kontrollieren. Insbesondere den Oppositionsparteien kommt diese Kontrollaufgabe zu. Ein Instrument, das uns Abgeordneten dafür zur Verfügung gestellt wird, sind "Schriftliche Einzelfragen", die an die Regierung gerichtet werden können. Jedem Abgeordneten steht dafür ein Kontingent von vier Fragen pro Monat zur Verfügung. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Fragen der Volksvertreter innerhalb einer Woche zu beantworten.
Ich möchte meine Arbeit im Bundestag Ihnen gegenüber transparent machen. Deshalb stelle ich an dieser Stelle alle Fragen ein, die ich der Bundesregierung gestellt habe - und natürlich auch, was diese mir geantwortet hat.
Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich bekannte hinausgehende Erkenntnisse über Art und Wirkung von Steuersenkungen in Polen oder anderen Mitgliedstaaten der EU vor.
Bislang sind keine Projektanträge genehmigt worden. Die Genehmigung der deutschen Projektanträge setzt die beihilferechtliche Genehmigung des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) als Ganzes und der einzelnen Projekte durch die Europäische Kommission voraus.
Telematiklösungen auf Autobahnen haben auf Streckenabschnitten, auf denen die vorhandene Kapazität erreicht oder überschritten werden, nachweislich einen positiven Einfluss auf den Verkehrsablauf und je nach Anlagentyp auf die Kapazität des ausgestatteten Autobahnabschnitts. Damit einhergehend ist eine Reduzierung von Staustunden, und von Beschleunigungs-und Abbremsvorgängen festzustellen, was mit positiven Auswirkungen auf die CO2-Emmissionen zur Folge haben kann. Das konkrete CO2-Einsparpotential ist aber u. a. stark abhängig von der konkreten Maßnahme, vom Anlagentyp und der Streckencharakteristik und kann daher bundesweit kaum beziffert werden. Ein belastbarer Vergleich zu einem einheitlichen Tempolimit auf Autobahnen, mit dem eine konkreteCO2-Einsparung verbunden ist, ist daher auch nicht möglich.
Es besteht kein Regelungsbedarf hinsichtlich des Anspruches auf Kurzarbeitergeld im Nachgang von Cyberangriffen. Soweit aufgrund von Cyberangriffen ein Arbeitsausfall eintritt, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, in wie vielen Fällen Kurzarbeitergeld in den letzten fünf Jahren nach erfolgten Cyberangriffen und damit verbundenem Arbeitsausfall in Unternehmen beantragt und genehmigt wurde.
Die Beschleunigungskommission Schiene plant, bis zum Ende des Jahres 2022 Handlungsempfehlungen für eine schnellere und effizientere Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur zu erarbeiten.
Die Deutsche Bahn AG hat dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine erste Fahrplanstudie zum Knoten Augsburg vorgestellt. Unter Einbindung der Gutachter des Deutschlandtakts wird als zweite seine Betriebsprogrammstudie erstellt. Erst danach können infrastrukturelle Ziele bezogen auf die ABS/NBS Ulm – Augsburg festgelegt werden.
Im laufenden Vergabeverfahren ist ein Baubeginn der Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) im Zuge der A 8 zwischen Autobahndreieck München-Eschenried und Augsburg-West nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes für Anfang des Jahres 2023 vorgesehen.
Die VBA im Zuge der A 8 zwischen Neusäß und Ulm/Elchingen soll im Rahmen eines Forschungsvorhabens Ende 2022 errichtet werden.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist ein Markt mit einer Vielzahl von Anbietern von großer Bedeutung für die Förderung des Wettbewerbs und die Sicherstellung der Verbraucherinteressen. Verträge zwischen Mobilfunknetzbetreibern und netzunabhängigen Anbietern sind privatrechtliche Rechtsgeschäfte, für die der Grundsatz der Privatautonomie gilt.
Die Bundesregierung hat den Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 23. März 2022 zur Task Force Facebook-Fanpages zur Kenntnis genommen. Sie ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit Vertretern des Unternehmens Meta über die in o. g. Beschluss genannten Themen im Gespräch, um den weiteren Betrieb der Facebook-Fanpages der Bundesregierung zu gewährleisten. Die datenschutzkonforme Nutzung von Social Media-Plattformen ist für die Bundesregierung ein wichtiger Bestandteil des ihr verfassungsrechtlich obliegenden Informationsauftrages.
An den beiden Standorten Kleinaitingen und Untermeitingen, die auch landläufig als Bundeswehrstandort „Lechfeld“ bezeichnet werden, sind derzeit insgesamt rund 850 Dienstposten ausgeplant.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
In der Liegenschaft Ulrich-Kaserne am Standort Kleinaitingen sind derzeit rund 320 Dienstposten ausgeplant. Am Standort Untermeitingen sind in der Liegenschaft LechfeldKaserne rund 410 Dienstposten und in der Liegenschaft Flugplatz Lechfeld rund 120 Dienstposten ausgeplant.
Die Bundesregierung strebt eine möglichst zeitnahe Wiederaufnahme der EH40-Neubauförderung an. Zu klären sind gegenwärtig insbesondere die Verzahnung mit dem sich anschließenden Programm „Klimafreundliches Bauen“, dessen Anforderungen und Finanzierung.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wird von der Bundesregierung aufs Schärfste verurteilt. Alle Kraft und Anstrengung müssen dahin gehen, den Krieg zu beenden und das Leid der Zivilbevölkerung zu lindern.
Der Krieg hat unmittelbare Auswirkungen auf laufende Programme der Bundesregierung in der Ukraine. Wie in der Anlage ersichtlich, pflegt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zahlreiche Kooperationen mit der Ukraine, die auch die Volkswirtschaft der Ukraine im weiteren Sinne betreffen. Einige Programme müssen aufgrund der Sicherheitslage bis auf weiteres pausieren.
Für deutsche Unternehmen stehen darüber hinaus weiterhin die Absicherungsinstrumente der Exportkredit- und Investitionsgarantien grundsätzlich zur Verfügung.
Außerdem laufen intensive Arbeiten an einem Kreditprogramm für die deutsche Wirtschaft, das von der KfW aufgelegt werden soll. Zwingende Voraussetzung für das Programm ist eine beihilferechtliche Regelung. Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, ähnlich wie er im Zuge der Corona-Pandemie geschaffen wurde, vorgelegt (sogenanntes Temporary Crisis Framework, TCF). Das TCF wird derzeit in nationale Anwendungsbestimmungen (sogenannte Bundesregelungen) überführt, die der Europäischen Kommission zeitnah zur Genehmigung vorgelegt werden. Hiermit wird grundsätzlich auch die Hilfe von Unternehmen mit Standorten in der Ukraine ermöglicht.
Die Novellierung des Postgesetzes in der 20. Legislaturperiode ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Das konkrete Vorgehen wird derzeit in dem für das Gesetzesvorhaben federführend zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beraten und abgestimmt. Diese Beratungen und Abstimmungen beziehen sich sowohl auf den Zeitplan einer Novelle als auch auf deren Inhalt.
Vereinbarungen über den eigenwirtschaftlichen Ausbau in konkret abgrenzbaren Gebieten, die die Bundesregierung mit einzelnen privaten Investoren abschließt, sind gegenwärtig nicht vorgesehen.
Von Netzbetreibern und Investoren wurden Investitionen in der Größenordnung von 50 Mrd. Euro bis 2025 angekündigt, von denen auch der ländliche Raum profitieren soll.
Eine Beurteilung der Energieberaterhaftung im Zusammenhang mit dem Förderstopp kann nur einzelfallbezogen erfolgen und hängt u.a. von den konkreten privatrechtlichen Vertragsregelungen und dem Vertragsinhalt zwischen Auftraggeber und Energieberater ab. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude kein Anspruch auf Förderung besteht, da diese unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht. Zudem lagen der Öffentlichkeit und damit den Energieberatern vor dem 24. Januar 2022 keine Informationen über einen vorzeitigen Förderstopp vor.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitet derzeit die der Bedarfsplanung (BPÜ) zugrundeliegende Langfrist-Verkehrsprognose (VP) 2040. Auf deren Basis erfolgt dann die BPÜ. Parallel wird die künftige Ausgestaltung der Bundesverkehrswegeplanung geprüft.
Die DB Netz AG führt parallel die frühe Bürgerbeteiligung für die ABS/NBS Ulm - Augsburg fort und setzt damit den gesetzlichen Auftrag aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz um.
Die Bundesregierung hat die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung nach &157 Abs 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie die Pflichten nach § 157 Absatz 4 TKG mit der Universaldienst-Übertragungsverordnung - UDÜV (BAnz AT 02.12.2021 V1) auf die Bundesnetzagentur übertragen. Die Bundesnetzagentur erarbeitet zurzeit einen Entwurf.
Im Rahmen des Framework Nation Concept (FNC) sollte mit der Aufstellung einer Multinational Air Transport Unit (MNAU) eine neue Möglichkeit zur Effizienzgewinnung und Verbesserung der Interoperabilität im militärischen Lufttransport geschaffen werden. Dazu wurde das deutsche Angebot zur Aufstellung einer MNAU aktiv seit Oktober 2017 auf allen Ebenen multinational beworben. Trotz aller Bemühungen konnte bis Ende 2021 nur eine einzige Nation für eine sehr eingeschränkte Beteiligung (Beistellung von zwei Stabsoffizieren) an einer MNAU gewonnen werden. Für die Mitnutzung des Flugplatzes Lechfeld durch zusätzliche MN Luftfahrzeuge (Lfz) wurde gegenüber Deutschland kein Interesse angezeigt. Das Bundesministerium der Verteidigung stellt daher fest, dass sich die zentralen Grundannahmen des Projektes MNAU, insbesondere mit Blick auf die Beteiligung MN Partner, nicht bestätigt haben. Derzeit wird ministeriell geprüft, ob ein nationaler Betrieb von A400M Luftfahrzeugen am Standort Lechfeld umsetzbar wäre. Entscheidungen zum weiteren Vorgehen wurden noch nicht getroffen.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist mit durchschnittlich mehr als 3.500 neuen Projekten pro Jahr das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist die schnellstmögliche Beendigung der befristeten Aussetzung der Antragsannahme, die seit dem 7. Oktober 2021 in Kraft ist, ein besonderes Anliegen. Ein genauer Zeitpunkt für die Aufhebung des Antragsstopps kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden.
Hintergrund ist folgender Sachverhalt:
Die Entwicklung des ZIM war in den vergangen Jahren durch einen deutlichen Anstieg der Programmnachfrage gekennzeichnet. Bereits seit Mitte 2020 und mit weiter steigender Tendenz im Jahr 2021 hat sich die Zahl der Anträge im ZIM u.a. auch krisenbedingt deutlich erhöht. Mehr als in der Vergangenheit nutzen viele Unternehmen die Angebote des ZIM, um die Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationen zu stärken. Korrespondierend mit dem deutlich erhöhten Antragseingang konnten in 2021 mit rund 4.500 neu bewilligten Vorhaben im Vergleich zu den Vorjahren besonders viele Förderzusagen ausgesprochen werden. Daraus folgt eine hohe Mittelbindung für 2022 und 2023. Neben einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen kam es pandemiebedingt auch zu zahlreichen Verzögerungen und damit Projektverlängerungen bei laufenden, typischerweise mehrjährigen (durchschnittlich 24-monatigen) Forschungsprojekten. Dies führte zu hohen Mittelverschiebungen sowie Festlegungen in die Folgejahre und somit zu einer Reduzierung des zur Verfügung stehenden finanziellen Spielraums für neue Forschungsprojekte.
Seit dem Abend des 7. Oktober 2021 mussten daher trotz der im Haushalt vorgesehenen erheblichen Finanzmittel (Haushalt 2021: 620 Millionen Euro, 1. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022: 550 Millionen Euro) weitreichende Einschränkungen der Nutzung des ZIM implementiert werden. Von der Aussetzung der Antragsannahme ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen des BMWK mit anderen Ländern sowie Anträge für die Leistungen zur Markteinführung, die als ergänzende Maßnahme im Anschluss an bereits bewilligte Forschungs- und Entwicklungsprojekte beantragt werden können. Eine Aufhebung der im ZIM implementierten Restriktionen ist möglich, wenn dem 2022 und Folgejahre bestehenden erheblichen Mehrbedarf gegenüber dem 1. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 Rechnung getragen werden wird. Eine bedarfsgerechte und flexible Mittelausstattung der Förderprogramme für den innovativen Mittelstand ist Gegenstand der laufenden Beratungen zur Erstellung des 2. Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2022, über den anschießend der Deutsche Bundestag entscheiden wird.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) liegen keine konkreten aktuellen Studien vor, die die mit der Frage verbundene These untermauern würden. Insofern ergeben sich auch keine unmittelbaren Schlussfolgerungen. Die öffentliche Hand erfüllt zentrale Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zugleich sind Unternehmen insbesondere durch ihre Investitionen, Innovationen und in ihrer Rolle als Arbeitgeber von zentraler Bedeutung für die Bewältigung gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen.
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