Zurück zur Website

Warum wir den Einsatz von Cookies anders regeln müssen

18. Januar 2021

Sie tragen einen verlockenden Namen, doch treiben sie viele Internetnutzer derzeit zur Weißglut: Cookies. Denn für ihre Benutzung ist eine Einwilligung des Internetnutzers erforderlich. Warum die derzeitige Umgang mit Cookies falsch ist – und wie wir ihn ändern. Ein Gastbeitrag.

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Das bekommen Internetnutzer in Deutschland seit Mitte 2020 immer wieder zu spüren. Seitdem der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichthof geurteilt haben, dass Nutzerinnen und Nutzer der Verwendung von Cookies aktiv zustimmen müssen, ist Deutschland im Cookie-Fieber. Schnell allem zustimmen und weitersurfen – oder sich doch lieber Zeit nehmen, eine bewusste Entscheidung zu treffen?

Grundsätzlich sind die Urteile zu begrüßen. Denn jeder sollte selbst entscheiden können, wann er seine Daten z.B. mit Werbeanbietern teilt, damit diese personalisierte Anzeigen ausspielen können. Die Hoheit über die Verwendung der Daten muss beim Bürger und nicht bei Unternehmen liegen. Ohne eine bewusste Einwilligung kann die Datensouveränität nicht gewährleistet werden.

Dennoch kann kein Datenschützer mit der derzeitigen Praxis zufrieden sein. Denn die nun zuhauf auf den Bildschirmen dieser Republik erscheinenden Cookie-Fenster tragen nicht dazu bei, dass die Entscheidung über Cookies bewusster getroffen wird. Wer schnell mal etwas googelt, der will so schnell wie möglich die Antwort auf seine Frage finden – und empfindet die aufgezwungene Entscheidung über die Nutzung von Cookies in dem Moment als Last. Um sich nicht lange mit der Auswahl aufzuhalten, stimmen mehr als die Hälfte der Nutzer allen Cookies zu. Eine bewusste Entscheidung über die Nutzung seiner Daten sieht anders aus!

Deshalb brauchen wir neue Wege, wie Bürger über die Verwendung ihrer Daten souverän, aber auch komfortabel beim Surfen im Netz bestimmen. Da eine Regelung auf europäischer Ebene noch immer auf sich warten lässt, will der deutsche Gesetzgeber das Problem mit dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) aufgreifen. Darin kann beispielsweise gesetzlich geregelt werden, dass die Nutzer in ihrem Browser die Einstellung für die Verwendung der Daten ihres Surfverhaltens zentral voreinstellen können. Auch der Einsatz sogenannter PIMS (Personal Information Management Systems) wäre denkbar. Bei beiden Lösungen könnte der Nutzer im Voraus eine einmalige, bewusste Entscheidung über die Verwendung seine Daten treffen – die dann von dem System beim Surfen ausgeführt wird.

In der aktuell stattfindenden Verbändeanhörung fragt die Bundesregierung die Interessenvertreter explizit, ob eine nationale Regelung dieses Problems gewünscht ist oder man lieber auf eine europäische Lösung warten will. Wir als CSU wollen nicht warten, bis Europa so weit ist. Denn wenn der Gesetzgeber nicht handelt, werden die Unternehmen das Problem allein lösen: Vor einem Jahr kündigte Google bereits an, in seinem Browser ab 2022 keine Cookies mehr zuzulassen und arbeitet seit dem an einer Zustimmungslösung im Browser. Wie Bürger ihre Datensouveränität wahrnehmen können, sollte allerdings nicht allein durch die wirtschaftlichen Akteure, sondern durch demokratisch definierte Leitplanken geregelt werden.