Zu den Vorschlägen des BMWK zur Änderung des Kartellrechts im Rahmen der Diskussion zum Tankrabatt erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Hansjörg Durz MdB:
Julia Klöckner: „Mit dem Tankrabatt hat die Bundesregierung Erwartungen geweckt, die sie nicht einhalten kann. Dabei war es absehbar, dass die Entlastungen nicht eins zu eins bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Es ist erstaunlich, dass sich die Bundesregierung darüber jetzt erst Gedanken macht. Hier fehlte mal wieder ein stimmiges Gesamtkonzept.
Die Ankündigungen zur Änderung des Kartellrechts hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt nicht weiter. Die Preise an der Zapfsäule werden dadurch erst einmal nicht sinken. Viele Fragen bleiben offen: Kann überhaupt rechtssicher definiert werden, ob und wie ein Unternehmen missbrauchsunabhängig entflechtet werden soll? Stellt dies künftig der Wirtschaftsminister fest? Werden Unternehmen Wachstum künftig bremsen, um nicht zerschlagen zu werden? Die Ampel gibt hierauf noch sehr widersprüchliche Antworten. Finanzminister Lindner betont, dass man nur eingreifen kann, wenn auch Missbrauch vorliegt. Wirtschaftsminister Habeck will mit seinen Vorschlägen zur Änderung des Kartellrechts das Gegenteil.
Klar ist: Ein schlechtgemachter Tankrabatt darf nicht schlechte Gesetzgebung zur Folge haben, die dann Gerichte ausbaden können.“
Hansjörg Durz: „Die Debatte um den nicht weitergegebenen Tankrabatt an der Zapfsäule leidet unter anderem daran, dass Behörden und Ministerien die Preisbildung kaum durchschauen. Wer Menschen wirklich entlastet will, der muss zunächst seine Hausaufgaben machen und die Sachlage klären. Die Bundesregierung hat anscheinend versäumt, sich vor Einführung des Tankrabattes über die Preisstrukturen auf dem Mineralölmarkt zu informieren, um nach Umsetzung der Steuersenkung konkrete Vergleichswerte zu haben.
Als Union fordern wir deshalb die Bundesregierung auf zu prüfen, die Aufgabe und Kompetenz der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe deutlich zu erweitern. Unternehmen der Mineralölindustrie sollten dazu verpflichtet werden, die Bestandteile ihrer Preise der staatlichen Stelle offenzulegen. Unter Wahrung der Unternehmensgeheimnisse kann die Markttransparenzstelle dann nicht nur Auskunft darüber geben, ob die Senkung von Steuern und Abgaben weitergegeben wird, sondern auch dazu beitragen, dass das Kartellamt über die derzeit laufende Sektoruntersuchung hinaus einen besseren und dauerhaften Markteinblick erhält.
Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministers für Änderungen des Wettbewerbsrechts sind derzeit noch zu unkonkret. Besonders schwierig gestaltet sich die angekündigte Gewinnabschöpfung. Das bisherige Wettbewerbsrecht kennt eine solche Möglichkeit bereits - jedoch kam sie wegen mangelnder Rechtsklarheit noch nie zur Anwendung. Denn welcher Teil eines Gewinns legitim ist und welcher nicht, ist juristisch schwer zu begründen. Und nach öffentlicher Stimmungslage sollten Politiker nicht darüber entscheiden.“