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Warum der Wettbewerb von DMA und GWB Europa innovativer macht

17. Dezember 2020

Heute hätte der Tag sein können, an dem die Soziale Digitale Marktwirtschaft das Licht der Welt erblickt. Doch während in Brüssel mit den Vorschlägen für einen Digital Markets Act bereits Pläne für den großen Bruder vorgestellt wurden, gibt es in Berlin Komplikationen bei der Geburt. Warum die GWB-Novelle erst 2021 kommt und warum sie den DMA trotzdem prägen kann – ein Gastbeitrag.

Hatten wir uns am Dienstagmorgen noch gegenseitig zu den geschmiedeten Kompromissen gratuliert, war die Enttäuschung am Abend groß: Der Geburtstermin für die Etablierung der Sozialen Marktwirtschaft in der digitalen Welt muss verschoben werden. Ausgerechnet SPD-Justizministerin Lambrecht, die bereits in den vergangenen Monaten bei der Erarbeitung der GWB-Novelle auf Zeit spielte, legt nun eine Vollbremsung hin. Ein besseres Weihnachtsgeschenk hätte sie den Internetgiganten nicht machen können. Ihr Beweggrund: Bedenken gegen eine geplante Rechtswegverkürzung.

Dabei ist ausgerechnet dieses Instrument so wichtig angesichts der Dauer von Kartellverfahren. Die Rechtsstreitigkeit des Bundeskartellamts gegen Facebook wird nicht unter sechs Jahren entschieden sein. Während die Akteure der Digitalwirtschaft mit Lichtgeschwindigkeit agieren, fahren die Wettbewerbshüter im Bummelzug hinterher. Der §19a, das Herzstück der Novelle, gibt dem Bundeskartellamt die Möglichkeit, aufzuholen. Ist ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung rechtssicher identifiziert, können bestimmte Regeln für zukünftiges Verhalten auferlegt werden. Doch wer erreichen möchte, dass der größte Umbau der Digitalisierung in den letzten zwanzig Jahren nicht nur die Schreibtische von Rechtsgelehrten erreicht, sondern auf den Endgeräten von Unternehmern und Bürgern ankommt, der muss zügig für die gebotene Rechtssicherheit sorgen. Alle Streitigkeiten um die Anwendung des §19a sollen deshalb vor dem Bundesgerichtshof entschieden werden.

Die künftige Praxiserfahrung des Bundeskartellamtes mit der neuen Rechtsnorm ist nicht zu unterschätzen. Die Gestaltung der Regeln für die Plattformökonomie ist schließlich für alle Beteiligten Neuland; der Deutsche Bundestag wird das erste Parlament der Welt sein, das eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschieden wird. Bei der Ausgestaltung der europäischen Regeln wäre es deshalb von großem Vorteil, wenn ein Mitgliedsstaat seine Erfahrungen mit den europäischen Behörden und Partnern teilen könnte.

Genau diesen Erfahrungsaustausch darf der DMA auch in Zukunft nicht blockieren. Der aktuelle Entwurf sieht jedoch vor, dass Mitgliedsstaaten weitgehend auf Regelungskompetenzen zur Einhegung von Gatekeeper-Plattformen verzichten sollen. Dass ein europäischer Binnenmarkt einheitliche Wettbewerbsregeln braucht, steht außer Frage. Doch zumindest mittelfristig sollte der europäische Föderalismus genutzt werden, um mit leicht voneinander abweichenden Regelungsansätzen um die besten Gesetze für die Plattformökonomie zu ringen.

Wie fruchtbar dieser Wettbewerb ist, zeigt die Genese von DMA und GWB. Während Brüssel bei den Verbotstatbeständen für Gatekeeper allein auf die Aufzählung von Beispielen setzt, traute sich Berlin die Formulierung abstrakter Rechtsnormen zu. Im parlamentarischen Verfahren werden wir im Deutschen Bundestag – vom Brüsseler Vorgehen inspiriert – die abstrakten Rechtsnormen mit Regelbeispielen anreichern. Durch diesen Wettbewerbsprozess entstand so eine innovative Rechtsnorm, die die Vorteile aus beiden Welten vereint: Die Rechtssicherheit der Beispielaufzählung, die vergangenes Fehlverhalten spiegeln, und die Technologieoffenheit abstrakter Regeln, die in der Lage sind, künftige Entwicklungen der Digitalisierung zu antizipieren. Es drängt sich förmlich auf, diese Lösung auch auf europäischer Ebene anzustreben

In anderen Bereichen sollte hingegen Brüssel voranschreiten. Das gilt insbesondere bei der Verhinderung von sogenannten Killeraquisitions. Denn wir haben bewusst in der GWB-Novelle auf ein Verbot im Rahmen des §19a verzichtet, damit Start-ups in Deutschland keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber innovativen Unternehmen aus anderen europäischen Ländern erfahren. Denn für viele Gründer ist der Verkauf des Unternehmens weiterhin eine angestrebte Exit-Strategie. Gleichzeitig sind sie es jedoch eben diese Start-ups, die von dem unfairen Verhalten von Gatekeepern besonders betroffen sind. Die jetzt im Entwurf des DMAs vorgesehene Anmeldepflicht für Unternehmenskäufe muss weiterentwickelt und deutlich ambitionierter werden.

Welche Ambitionen hingegen die SPD hat, die GWB-Novelle schnell zu verabschieden, bleibt vorerst schleierhaft. Gemeinsam mit den Kollegen der Unionsfraktion setze ich mich für eine zügige Umsetzung ein. Denn dem Geburtstermin der Sozialen Digitalen Marktwirtschaft fiebern wir sehnlichst entgegen!