Die Novelle des Wettbewerbsrechts macht die Soziale Marktwirtschaft fit für das digitale Zeitalter. Der Tendenz zur Monopolisierung auf digitalen Märkten, insbesondere in der Plattformökonomie, müssen wir entgegenwirken. Fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen, ob groß oder klein, ist nicht nur ein guter Verbraucherschutz, sondern vor allem Triebkraft für Innovationen der Zukunft. Deshalb braucht das Bundeskartellamt neue Instrumente, mit denen auf die Entwicklung reagiert werden kann.
Pionierleistungen sind meistens keine einfache Geburt. Die GWB-Novelle als eines der ersten weltweiten Gesetze zur Regulierung digitaler Märkte ist da keine Ausnahme. Mit dem Kabinettsbeschluss ist nun ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Update des Wettbewerbsrechts für eine digitale Soziale Marktwirtschaft gemacht. Im parlamentarischen Verfahren werden wir alles daran setzen, dieses Gesetz bis zum Ende des Jahres zu verabschieden.
Die neuen Regeln in Deutschland können als eine Blaupause für Änderungen im europäischen Wettbewerbsrecht dienen. Im Verfahren müssen wir auf die Balance achten, einerseits den negativen Auswüchsen der Digitalwirtschaft und Konzentrationstendenzen zu begegnen, andererseits aber Innovationen zu ermöglichen. Dabei wollen wir insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, an digitalen Geschäftsmodellen und Innovationen teilzuhaben.