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Hansjörg Durz erneut als Vorsitzender desCSU-Bundeswahlkreises Augsburg-Land bestätigt

19. Februar 2024

Augsburg. In einer einstimmigen Entscheidung wurdeHansjörg Durz, der seit 2013 als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter den Wahlkreises Augsburg-Land im Deutschen Bundestag vertritt, als Vorsitzender des CSU-Bundeswahlkreises wiedergewählt. Gemeinsam mit ihm bleiben auch die beiden Landtagsabgeordneten und CSU-Kreisvorsitzenden Carolina Trautner und Peter Tomaschko als Stellvertreter im Amt. Durz nutzte die Gelegenheit, um den langjährigen Kassenprüfern Christl Fischer und Johann Mayer, die nicht mehr für ihre Ämter kandidierten, für ihre Dienste zu danken.

Der Bundeswahlkreis Augsburg-Land umfasst den LandkreisAugsburg mit Ausnahme der Kommunen Königsbrunn und Altenmünster sowie große Teile des Landkreises Aichach-Friedberg - so Stand heute. In ihrer kürzlich durchgedrückten Wahlkreisreform hat die Ampel-Koalition beschlossen, dass bei der nächsten Bundestagswahl zwar Königsbrunn und Altenmünster wieder dem Bundeswahlkreis Augsburg-Land zugeordnet werden sollen, andererseits jedoch der südliche Landkreis Augsburg teilweise dem Wahlkreis Ostallgäu und teilweise dem neu geschaffenen Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu zugewiesen werden soll.

Diese Entscheidung stößt bei Durz auf deutliche Kritik.Er betont, dass sie entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen des Bundesinnenministeriums und des Bayerischen Staatsministeriums für Inneres getroffen wurde. Die Neukonzeption der Wahlkreise sei nicht nachhaltig und widerspreche der Wahlkreiskontinuität. Gemäß dem neuen Wahlgesetz der Ampel dürfen die Wahlkreise bei der übernächsten Wahl maximal um 15 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweichen. Die beiden neuen bzw. angepassten Wahlkreise in Schwaben weichen jedoch bereits jetzt um über 20 Prozent von der Durchschnittsgröße ab und müssen bei der übernächsten Wahl erneut grundsätzlich neu zugeschnitten werden. Durz betont, dass dieses „Wahlkreiswirrwarr schlecht für die Demokratie, für die Kommunen und für die Menschen vor Ort“ sei, da die gewachsene lokale Identität der Bürger und die Einheit von Gebietskörperschaften im Landkreis Augsburg von der Ampel überhaupt nicht berücksichtigt worden sei.